Statuten

1. Bestand und Zweck

Artikel 1
Als FressFreunde vereinigt sich die esserische Elite zu einer internationalen Gemeinschaft. Als Zeichen der Freundschaft und des Hungers bekennen sich die FressFreunde zum monatlichen gemeinsamen tafeln.

2 Artikel 2
Die FressFreude bezwecken:
- Pflege der Freundschaft
- kulinarische Horizonterweiterung
- Huldigung der Braukunst, der Vinifikation und der feinen Destillate
- Entwicklung von fantastischen Traumkörpern

2. Organisation

3 Artikel 3
Die FressFreunde zerfallen in:
- Gründungsmitglieder
- Fresser
- Passivmitglieder (Verdauer)

5 Artikel 4
Der karrierebewusste FressFreund kann sich zu einem der folgenden Ämter wählen lassen:
- ElEat (Präsident)
- Administrator
- Reservatore
- Organisator
- Kassier

6 Artikel 5
Der oberste Esser und erster Repräsentant ist der ElEat. Der ElEat ist auf Lebzeiten gewählt. Sollte er eines fernen Tages vom grossen Esser an den riesigen Tisch gerufen werden, so wird aus der Runde der übrigen FressFreunde ein neues Oberhaupt gewählt, welches das Amt mit derselben Perfektion ausführen kann. Lang lebe der ElEat!

7 Artikel 6
An jedem Anlass dürfen auch kulinarisch ungebildete Mitesser zum Kreis der FressFreunde stossen und sich für einige Zeit am Lichte der Freunde laben. Sie haben weder Rechte noch Pflichten, ausser dass sie ihre Zeche selber bezahlen müssen. Mehrfaches Mitessen hintereinander wird ungern gesehen und mit bösen Blicken bestraft.

8 Artikel 7
Mitesser, die sich entschliessen, dem erlesenen Kreis der FressFreunde angehören zu wollen, müssen dies durch eine schriftliche Bewerbung beim ElEat tun. Das Aufnahmegesuch wird bei einem gemütlichen Mahl den anderen FressFreunden vorgetragen. Die FressFreunde entscheiden danach in einer Abstimmung über die Bewerbung. Es ist ein einstimmiger (Gründungsmitglieder, Fresser) Entscheid nötig um aufgenommen zu werden. Es ist selbstverständlich, dass der frische FressFreund voller Freude eine Runde edelste Getränke spendiert!

9 Artikel 8
Termine werden an der GV beschlossen, können aber nach Absprache verschoben werden. An der GV wird für jeden Termin ein Organisator bestimmt. Ihm obliegt das Recht der Lokalwahl, wobei ElEat bei unangemessener Planung sein Veto einlegen kann.

9 Artikel 9
An der Generalversammlung wird jährlich die minimale Reserve der Clubkasse definiert. Der Kassier entscheidet über die Anlagestrategie der zusätzlichen Mittel und informiert an der GV über die eventuell erzielte Rendite.

3. Mitgliedschaft

10 Artikel 10
Jedes hoch entwickelte Individuum (auch Frauen) kann ein vollwertiges Mitglied der FressFreunde werden. Entsprechende finanzielle Liquidität wird jedoch vorausgesetzt.

11 Artikel 11
Jeder FressFreund wählt sich ein gefrässiges Synonym. Die Gründungsmitglieder können den Fressnamen aber ablehnen, worauf ein Neuer gewählt werden muss.

12 Artikel 12
Fleisch ist ein Grundnahrungsmittel! Vegetarier werden toleriert, versuchte Gehirnwäsche wird aber mit sofortigem Ausschluss des Vegetariers geahndet. Zudem wird bei der Lokalwahl auf die vegetarischen Wünsche keine Rücksicht genommen.

13 Artikel 13
Jedes Mitglied ist verpflichtet sich spätestes einen Monat vor dem Treffen in schriftlicher Form oder mündlich beim ElEat abzumelden. Nach Ablauf dieser Frist gibt es keinen Entschuldigungsgrund.

14 Artikel 14
Unentschuldigtes Fernbleiben eines Anlasses wird mit einer Busse von CHF 20.- bestraft. Die Busse ist dem Kassier zu Handen der Clubkasse am nächsten FressFreunde Treffen zu übergeben.

15 Artikel 15
Nimmt ein Fressfreund seine Pflichten nicht mehr wahr, oder ist für eine längere Zeit nicht erreichbar, so wird er vom Fresser zum Passivmitglied degradiert (Mehrheitsentscheid Gründungsmitglieder, Vetorecht ElEat). Damit verbleibt er im illustren Kreise der Fressfreunde, verliert jedoch sein Stimmrecht bei allen Abstimmungen und gilt für jeden Anlass als abgemeldet.
Durch das spendieren einer Runde köstlichster Getränke an einem FressFreunde Anlass kann das Passivmitglied wieder zu einem vollwertigen Fresser werden.

15 Artikel 16
Mitglieder der FressFreunde können nur durch einen einstimmigen Entscheid (Gründungsmitglieder, Fresser) ausgeschlossen werden. Gründungsmitglieder sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Durch Ihre schöpferischen und gastrointestinalen Leistungen sind sie auf Lebzeiten aufgenommen.

4. Schlussbestimmungen

16 Artikel 17
Änderungen der Statuten können durch eine 2/3 Mehrheit der FressFreunde (aktive) an der Generalversammlung beschlossen werden.
Der ElEat hat das Veto-Recht. Die GV findet immer am Februar-Anlass statt.